ACKERMANN, Crash- Kurs Familienzulagen, BE N'ius Heft 13 - Januar 2014, 31). Auf eine (zusätzliche) Betreuungszulage haben Angestellte des Kantons Bern Anspruch, wenn sie Anspruch auf Familienzulagen haben (Art. 86 Personalgesetz des Kantons Bern, BSG 153.01). Hier belaufen sich die Kinderzulagen auf monatlich Fr. 230.--, die Betreuungszulagen auf Fr. 250.-- (GB 10). 9. Das Kind D.________ ist 15 Jahre alt und plant eine dreijährige Lehre (p 33).