8. Familienzulagen sind Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch Kinder teilweise auszugleichen. Es gibt sie in Form der Kinder- und Ausbildungszulagen: Erstere werden ab dem Geburtsmonat bis zum Ende des Monats ausgerichtet, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet, Letztere ab dem Endes des Monats, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet, bis zum Abschluss der Ausbildung (längstens aber bis zum Ende des Monats, in dem es das 25. Altersjahr vollendet hat; ACKERMANN, Crash- Kurs Familienzulagen, BE N'ius Heft 13 - Januar 2014, 31).