4 Mit Verfügung vom 3. Oktober 2017 wurde den Beteiligten das rechtliche Gehör gewährt. Es erfolgte keine Reaktion. 7. Das Obergericht des Kantons Bern lässt - wie andere kantonale Obergerichte auch - bei Erreichen des Streitwertes die Berufung gegen richterliche Schuldneranweisungen zu (Praxisfestlegung vom 20. April 2011; BÄHLER, Die familienrechtlichen Verfahren in der Schweizerischen Zivilprozessordnung - Ueberblick und erste Entwicklungen, BE N'ius Heft 10 - Juli 2012, 40 ff, 58).