3 Basel-Stadt [recte: Basel-Landschaft], Entscheid vom 9. August 2012 [400 12 183]). Dabei werde etwa übersehen, dass der Existenzbedarf des Schuldners im Anweisungsverfahren nicht nochmals überprüft werden dürfe oder dass der Grundsatz der "double instance" nicht lückenlos gelte. Für verfehlt hält sie auch die Argumentation, Art. 302 Abs. 1 lit. c ZPO sei ein Beleg dafür, dass die Schuldneranweisung nicht gemäss den Bestimmungen des Vollstreckungsverfahrens, sondern im gleichen Verfahren wie andere familienrechtliche Massnahmen erlassen werde.