56 ZPO, mit Hinweis auf Urteil BG 4A_87/2012 E 3.1.1). Welchen Antrag sie in Kenntnis der hier vertretenen Streitwertberechnung gestellt hätte, geht aus der Klageschrift nicht hervor und hätte erfragt werden müssen. Die Klägerin weist nämlich zu Recht darauf hin, dass ihr nach Einleitung des Verfahrens eine verfahrenswirksame Reduktion ihrer Forderung verwehrt ist (Art. 227 Abs. 3 ZPO).