Auf diesen Bruttolohn hat der Arbeitnehmer Anspruch. Ausbezahlt wird ihm zwar grundsätzlich nur der Nettobetrag nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, doch werden diese als "seine" Beiträge, als Abzüge von seinem Lohnanspruch, an die Sozialwerke weitergeleitet.