Das Gericht wendet das Recht von Amtes wegen an, unabhängig von der Beurteilung der Sache durch eine andere Behörde oder gerichtliche Instanz. In letzter Konsequenz würde die unabhängige richterliche Beurteilung in Frage gestellt, wenn eine gerichtliche Instanz gestützt auf den Vertrauensschutz an die Ausführungen einer Vorinstanz gebunden wäre. Die Ausführungen der Schlichtungsbehörde zum Streitwert binden das Regionalgericht daher nicht. 6. Zu prüfen bleibt allerdings, ob auf der eingeklagten Forderung überhaupt Sozialabgaben geschuldet sind und falls ja, wie sich der Streitwert von Lohnklagen bemisst.