3 5. Soweit die Klägerin den Vertrauensschutz anruft, sind ihre Vorbringen nicht stichhaltig. Die von ihr referierten Grundsätze sind in Bezug auf das allgemeine Verwaltungshandeln entwickelt worden. Eine gerichtliche Beurteilung ist damit aber nicht vergleichbar. Das Gericht wendet das Recht von Amtes wegen an, unabhängig von der Beurteilung der Sache durch eine andere Behörde oder gerichtliche Instanz.