Er rechnete zum Nettobetrag von Fr. 30'000.-- Sozialabgaben von 26% hinzu (13% Arbeitgeber; 13% Arbeitnehmer) und veranschlagte einen Streitwert von rund Fr. 40'500.--. Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Dekrets betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (VKD, BSG 161.12) sowie der "Richtlinien Gerichtsgebühren" setzte er den Gerichtskostenvorschuss zunächst auf Fr. 4'500.-- (p 23) und schliesslich mit Verfügung vom 28. August 2017 auf Fr. 5'500.-- fest (p 33).