Der Vorrichter ging hingegen von einem Streitwert von mehr als Fr. 30'000.-- aus und behandelte die Klage im ordentlichen Verfahren. Er rechnete zum Nettobetrag von Fr. 30'000.-- Sozialabgaben von 26% hinzu (13% Arbeitgeber; 13% Arbeitnehmer) und veranschlagte einen Streitwert von rund Fr. 40'500.--.