2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Entstehung des Anspruches verhindert (p 9). Soweit ersichtlich verlangt die Klägerin jedoch keine Entschädigung nach Art. 336a OR. In der Beschwerde (p 51) wird nunmehr ausgeführt, eingeklagt werde nicht eine Lohnforderung sondern eine Schadenersatzforderung aus "culpa in contrahendo", wobei unklar bleibe, ob auf einem solchen Schadenersatz Sozialabgaben geschuldet seien. 2. Die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland hat auf die Erhebung von Verfahrenskosten verzichtet (vgl. KB 2).