Die Klägerin fordert von der Beklagten aus Arbeitsrecht einen Betrag von Fr. 30'000.-- netto (p 1 f) und beziffert den Streitwert explizit mit Fr. 30'000.-- (p 5). Sie stützt ihren Anspruch auf Ziff. 7.2 des Arbeitsvertrages, wonach zwischen den Parteien eine Leistungsentschädigung hätte vereinbart und bei Erreichung der Ziele auch ausbezahlt werden sollen.