7 Die Kammer entscheidet: 1. Die Berufung wird gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20. Juli 2017 wird aufgehoben und die Sache zur materiellen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 114 lit. c ZPO). 3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für das oberinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung, bestimmt auf Fr. 2'781.-- zu bezahlen. 4. Dieser Entscheid ist zu eröffnen: - den Parteien