Es handelt sich um einen durchschnittlichen arbeitsrechtlichen Prozess, allerdings mit überdurchschnittlicher Bedeutung für die vertretene Partei. Bei einer unter diesen Umständen gerechtfertigten Ausschöpfung des Tarifrahmens um 60% resultiert ein Honoraranspruch in der Grössenordnung von Fr. 2'500.-- (60% des Rahmens [d.h. Fr. 3'450.-- geteilt durch 100 x 60 = Fr. 2'070.--] zuzüglich Sockelbetrag ergibt Fr. 2'570.--). Praxisgemäss ist eine Kleinspesenpauschale von 3% (Fr. 75.--) sowie die Mehrwertsteuer (Fr. 206.--) zu sprechen.