4. Dagegen erhob die Klägerin am 17. August 2017 Berufung. Sie verlangte die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur materiellen Beurteilung der Klage. Eventualiter ersuchte sie um Beurteilung der Klage durch das Obergericht. Die Klägerin hält namentlich an ihrer Auffassung fest, das Regionalgericht sei sachlich zuständig.