1. Die Klägerin trat am 1. August 2013 bei der Beklagten eine Lehre an. Das Lehrverhältnis war bis Dezember 2015 ungetrübt. Danach kam es zu Unstimmigkeiten. Am 30. August 2016 löste die Beklagte das Lehrverhältnis fristlos auf. Die Einzelheiten, die zur Kündigung geführt haben, sind umstritten, spielen für den Ausgang dieses Verfahrens jedoch keine Rolle. 2. Am 17. April 2017 belangte die Klägerin die Beklagte beim Regionalgericht Bern-Mittelland auf Zahlung von Fr. 12'000.-- (brutto) zzgl. Zins sowie auf Ausstellung eines Vollzeugnisses mit bestimmtem Wortlaut.