Das Gericht hat auf den 13. Dezember 2018 eine Verhandlung angesetzt und beide Parteien zum persönlichen Erscheinen verpflichtet (pag. 223). Kindesentführungsangelegenheiten betreffen häufig komplexe und nicht geklärte Familiensituationen, in denen zur Lösungsfindung die Anwesenheit beider Elternteile an der Gerichtsverhandlung erwünscht ist. Dies entspricht den Intentionen des Gesetzgebers. Damit entstehen aber bei den im Ausland wohnenden gesuchstellenden Elternteilen Reise- und Aufenthaltskosten, die sie bei Bedürftigkeit nicht selbst aufbringen können.