Auslagen CHF 20.00; Mehrwertsteuer 8 % CHF 75.20) und gemäss der Honorarnote vom 13. Dezember 2018 eine Parteientschädigung von CHF 4‘274.95 (Honorar CHF 3‘840.00; Auslagen CHF 129.30; Mehrwertsteuer 7.7 % CHF 305.65) als angemessen erscheinen. Der Kindsvater wird verpflichtet, der Kindsmutter insgesamt eine Parteientschädigung, bestimmt auf von CHF 5‘290.07 (gerundet: CHF 5‘290.05; inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), zu bezahlen. 40.5 Weil dem Kindsvater das Recht auf uR gewährt wird, gilt die zugesprochene Parteientschädigung der Kindsmutter als klar uneinbringlich. Der Kindsmutter wurde die uR ebenfalls bewilligt.