Er beziffert seinen Zeitaufwand auf insgesamt 19.833 Stunden und wendet einen Tarif von CHF 240.00 pro Stunde an. 40.2 Ausgehend von einer nicht vermögensrechtlichen Streitwert ergibt sich für das vorliegende Verfahren ein erstinstanzlicher Honorarrahmen von CHF 400.00 bis CHF 11‘800.00 (Art. 5 Abs. 2 der Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Das Rückführungsverfahren ist eine Summarsache (E. 26 oben), in der das Honorar 30 bis 60 Prozent des erstinstanzlichen (Normal-)Honorars beträgt (Art. 5 Abs. 3 PKV).