Kosten Übersetzer CHF 796.80; Kosten Kindsvertretung CHF 5‘942.35) bestimmt und dem Kindsvater auferlegt. Sie gehen jedoch vorläufig zulasten des Kantons Bern. Der Kindsvater ist zur Nachzahlung verpflichtet, sobald er dazu in der Lage ist (Art. 123 ZPO).