Mehrwertsteuer CHF 424.85) geltend. Er beziffert seinen Zeitaufwand auf 27 Stunden und wendet von sich aus den korrekten Tarif für die Entschädigung von Kindesvertretern mit Anwaltspatent von CHF 200.00 pro Stunde an (vgl. Beschluss der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern vom 27. August 2015). Der geltend gemachte Aufwand von 27 Stunden und die geltend gemachten Auslagen von CHF 117.50 erscheinen angemessen. 39.3 Die Gerichtskosten werden demensprechend auf CHF 11‘269.15 (Gerichtskostenpauschale CHF 4‘000.00; Kosten Kindsanhörung CHF 530.00; Kosten Übersetzer CHF 796.80;