39. Gerichtskosten 39.1 Die Gerichtskosten beinhalten die Kostenpauschale für das Verfahren vor Obergericht, die Kosten der eingesetzten Fachperson für die Anhörung von CHF 530.00, die Kosten der beiden Übersetzer von insgesamt CHF 796.80 (pag. 397 ff.) sowie die Kosten des Kindsvertreters der Betroffenen. 39.2 Rechtsanwalt F.________ macht in seiner Honorarnote vom 13. Dezember 2018 (pag. 393) eine Entschädigung von CHF 5‘942.35 (Honorar CHF 5‘400.00; Auslagen CHF 117.50; Mehrwertsteuer CHF 424.85) geltend.