und dem Kompetenzzentrum KJP Oberland als auch anlässlich der Kindsanhörung durch das Obergericht entschieden und konstant gegen eine Rückführung nach Dänemark aus. Ihr Wille, zusammen mit der Kindsmutter und ihrem jüngeren Bruder in der Schweiz zu bleiben, ist damit hinreichend intensiv und stabil. Mit anderen Worten hat E.________ ihren Willen mit einem gewissen Nachdruck kundgetan. Wie der Fachbericht der Erziehungsberatung J.________, das Kurzgutachten des Kompetenzzentrums KJP Oberland und die Kindsanhörung zeigen, fühlt sich E.________ subjektiv stark durch den Kindsvater bedroht (E. 35.3 oben).