Sie hat sich jedoch auch klar gegen eine Rückführung nach Dänemark ausgesprochen. Mit anderen Worten bedeutet ihre Aussage, dass die Trennung von ihrer Mutter für sie schlimmer wäre als die Rückführung nach Dänemark, vor welcher sie sich aber ebenfalls fürchtet. Wie gross auch ihre Angst vor einer Rückreise nach Dänemark ist, zeigen die in diesem Zusammenhang geäusserten Suizidabsichten (vgl. E. 36.3 oben). Die Rückführung nach Dänemark ist damit keineswegs eine Option für E.________. 36.5 Anlässlich der Kindsanhörung fiel dem Gericht auf, dass E.________ in ihrer körperlichen Entwicklung eher rückständig wirkt.