17 Rechtsanwältin B.________, pag. 383), geht seine Argumentation fehl. Es trifft zwar zu, dass E.________ ausgesagt hat, dass sie unbedingt bei ihrer Mutter bleiben möchte und dass es nicht so wichtig sei, ob dies in Dänemark oder der Schweiz sei. Gleichzeitig hat sie aber auch erklärt, dass sie lieber in der Schweiz bleiben möchte (E. 36.3 oben). Diese Aussage zeigt, dass die grösste Angst von E.________ darin besteht, dass sie von ihrer Mutter getrennt wird. Sie hat sich jedoch auch klar gegen eine Rückführung nach Dänemark ausgesprochen.