Anlässlich der Kindsanhörung wurde offensichtlich, dass die Betroffenen traumatisiert sind. 35.3.6 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Rückführung der Betroffenen nach Dänemark mit der akuten Gefahr einer Traumatisierung und damit eines seelischen Schadens verbunden wäre. Die objektive Bedrohungslage ist dabei nicht ausschlaggebend für die psychische Reaktion, sondern deren subjektive Einschätzung durch die Betroffenen. Es kommt hinzu, dass E.________ Suizidabsichten für den Fall geäussert hat, dass sie nach Dänemark zurückkehren müsste.