_ wird festgestellt, dass seine Stimmung gedrückt sei. Es kämen ihm die Tränen, wenn er vom Kindsvater oder von Dänemark spreche. Das Kurzgutachten kommt zum Schluss, dass G.________ unter einer wiederholten und anhaltenden Traumatisierung leide. Er sei möglicherweise durch Kriegserlebnisse in Syrien, durch die vom Kindsvater ausgeübte familiäre Gewalt und durch die drohende Ausreise aus der Schweiz traumatisiert. G.________ sei in der Schweiz glücklich, wenn er nicht befürchten müsse, dass der Kindsvater oder die Polizei komme und die Familie abhole.