_ wird festgehalten, dass ihre Stimmung gedrückt sei. Sie weine, wenn sie vom Kindsvater oder von Dänemark spreche. E.________ verneine Suizidgedanken, -absichten oder -pläne. Das Kurzgutachten kommt zum Schluss, dass E.________ unter einer wiederholten und anhaltenden Traumatisierung leide. Sie sei wahrscheinlich durch Kriegserlebnisse in Syrien, durch die vom Kindsvater ausgeübte familiäre Gewalt und durch die drohende Ausreise aus der Schweiz traumatisiert. E.________ sei in der Schweiz glücklich, wenn sie nicht befürchten müsse, dass der Kindsvater komme und sie abhole.