Es ist dementsprechend festzustellen, dass die dänischen Behörden Kenntnis von den bestehenden familiären Schwierigkeiten haben und nach geäusserten Drohungen und Befürchtungen jeweils entsprechende Schritte unternommen haben. Somit wären der Kindsmutter und den Betroffenen zuzumuten, sich im Bedarfsfall erneut an die dänischen Behörden zu wenden und diese um Schutz zu ersuchen. Diesbezüglich spielt es keine Rolle, dass die Kindsmutter sich subjektiv durch die dänischen Behörden nicht genügend geschützt gefühlt hat.