Polizei gewandt habe, weil sie sich durch den Kindsvater bedroht gefühlt habe. Dabei habe sie Ratschläge von der Polizei erhalten (pag. 375, Z. 17–20 und Z. 40– 46). Gemäss den Akten lief zudem vor den dänischen Behörden ein Ehetrennungsverfahren (edierte Akten der Staatsanwaltschaft Obwalden). Es ist dementsprechend festzustellen, dass die dänischen Behörden Kenntnis von den bestehenden familiären Schwierigkeiten haben und nach geäusserten Drohungen und Befürchtungen jeweils entsprechende Schritte unternommen haben.