a HKÜ, die Frage der Einhaltung der Jahresfrist gemäss Art. 12 Abs. 1 und Abs. 2 HKÜ, die Frage der schwerwiegenden Gefahr i.S.v. Art. 13 Abs. 1 Bst. b HKÜ und schliesslich die Frage des Widersetzens der Betroffenen i.S.v. Art. 13 Abs. 2 HKÜ.