30. Vorbringen des Kindsvertreters 30.1 Vorab stellt der Kindsvertreter in Frage, ob überhaupt der sachliche Anwendungsbereich des HKÜ erfüllt sei. Das HKÜ sei auf binationale Ehen zugeschnitten (Botschaft vom 24. November 1982 betreffend die Ratifikation von zwei internationalen