Die beiden Kinder müsse jedoch das gleiche Schicksal ereilen. Sie dürften nicht getrennt werden. E.________ habe ausgesagt, dass sie unbedingt bei ihrer Mutter bleiben möchte. Ob dies in Dänemark oder der Schweiz sei, sei nicht so wichtig (pag. 243). Für E.________ wäre Dänemark damit auch eine Option. In diese Aussage könne hineininterpretiert werden, dass E.________ ihren Vater sehen möchte. Ein Widersetzen gegen die Rückführung liege damit seitens von E.________ nicht vor. 28.4 Abschliessend weist der Kindsvater darauf hin, dass Dänemark die Kindsmutter wieder aufnehmen würde.