Er bestreite diese Vorwürfe jedoch vehement. In diesem Zusammenhang verweist der Kindsvater auf das Protokoll zur Ehetrennungsverhandlung vom 24. November 2015 (edierte Akten der Staatsanwaltschaft Obwalden), wonach die Kindsmutter ausgesagt habe, dass die Kinder nicht geschlagen worden seien. Zudem sei gemäss der Vereinbarung vom Februar 2016 sein Besuchsrecht aufgestockt worden. Dies spreche gegen Gewalt gegen die Betroffenen. Für die Beurteilung des Rückführungsgesuchs spiele dies aber gar keine Rol-