Die Betroffenen seien lediglich jede zweite Woche bei ihm gewesen. Sein letztes Besuchswochenende habe er vom 22. bis 24. Juli 2016 gehabt. 28.2 Weiter bringt der Kindsvater vor, dass unbestritten sei, dass die Betroffenen ohne seine Einwilligung in die Schweiz gebracht worden seien. Es lägen auch keine Gründe vor, welche einer Rückführung nach Dänemark entgegenstehen würden. Die Kindsmutter habe zwar behauptet, dass die Betroffenen (und auch sie) von ihm geschlagen worden seien. Er bestreite diese Vorwürfe jedoch vehement.