Mit Eingabe vom 26. Juli 2018 (pag. 177 ff.) teilte die Kindsmutter dem Gericht mit, dass sie grundsätzlich nicht gegen eine Mediation eingestellt sei. Da die Betroffenen nicht nach Dänemark zurückkehren wollten, sehe sie jedoch nicht viel Raum für eine Mediation. Weiter sei sie damit einverstanden, dass die Akten des Asylverfahrens der Vertreterin des Kindsvaters zugestellt würden, wenn diese ihren Aufenthaltsort dem Kindsvater nicht bekannt gebe.