Sie wurde aufgefordert, innert zehn Tagen mitzuteilen, ob die entsprechenden Unterlagen dem Kindsvater sowie dem Kindsvertreter zugänglich gemacht werden dürften (Ziff. 3). 12.2 Der Kindsvertreter ersuchte um Fristerstreckung der ihm mit Verfügung vom 9. Juli 2018 angesetzten Frist, welche ihm bis am 26. Juli 2018 bewilligt wurde (pag. 163). 12.3 Mit Eingabe vom 16. Juli 2018 (pag. 165 ff.) teilte der Kindsvater dem Gericht mit, dass er bereit sei, eine Mediation anzugehen. Gleichzeitig stellte er in Aussicht, dass er ein uR-Gesuch stellen werde, sobald er die notwendigen Unterlagen dafür zusammengetragen habe.