7. Gegen die Verfügung des SEM vom 20. September 2017 erhoben die Kindsmutter und die Betroffenen Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht wies diese mit Urteil vom 9. Februar 2018 (pag. 97 ff.) ab. 3 8. Am 29. Mai 2018 zog das SEM seine Verfügung vom 20. September 2017 auf politische Intervention hin in Wiedererwägung. Das nationale Asyl- und Wegweisungsverfahren betreffend die Kindsmutter und die Betroffenen wurde wieder aufgenommen (pag. 117a ff.). Es ist davon auszugehen, dass sie in der Schweiz bleiben können.