6. Zu der Eingabe der Kindsmutter vom 18. Oktober 2017 nahm der Kindsvater, vertreten durch seinen dänischen Rechtsanwalt I.________, mit Eingabe vom 4. Dezember 2017 (pag. 87 ff.) Stellung. Er bestritt, dass er gegen die Kindsmutter und die Betroffenen gewalttätig gewesen sei und sie misshandelt habe. Weiter behauptete er, dass die Betroffenen keine Angst vor ihm hätten. Beim Beratungsgespräch bei der Opferhilfe seien sie durch ihre Mutter beeinflusst worden.