Sie würden über soziale Kontakte in der Schule verfügen und sprächen bereits sehr gut Deutsch. Schliesslich gehe aus dem Bericht hervor, dass der Hilferuf der Betroffenen von diesen ausgegangen und nicht etwa durch eine Nachfrage provoziert worden sei. Sie hätten sich im Wartebereich der Opferhilfe aufgehalten und spontan eine Mitarbeiterin um Hilfe gebeten. Eine gerichtliche Kindsanhörung sei im vorliegenden Fall notwendig.