3. Am 8. September 2017 teilte Fürsprech D.________ dem Gericht mit, dass er die Kindsmutter im vorliegenden Verfahren vertrete. Zudem stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (abgekürzt: uR) für das Rückführungsverfahren (Verfahren ZK 17 463) (pag. 59 ff.). 4. Mit Verfügung vom 20. September 2017 trat das SEM auf die Asylgesuche der Kindsmutter und der Betroffenen nicht ein und ordnete deren Wegweisung an (edierte SEM-Akten).