Rückführungsgesuch gemäss dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) Regeste: Kindesrückführung gemäss HKÜ Art. 3 Abs. 1 Bst. b und Art. 13 Abs. 1 Bst. a HKÜ: Vorrausetzungen, unter denen das Sorgerecht als tatsächlich ausgeübt gilt (E. 33). Art. 12 Abs. 1 und Abs. 2 HKÜ: Beginn der Jahresfrist, wenn die Kinder in einen anderen Vertragsstaat verbracht werden (E. 34). Art. 13 Abs. 1 Bst. b HKÜ: Voraussetzungen, unter denen eine schwerwiegende Gefahr körperlicher oder seelischer Schädigung besteht.