Diese Auffassung wurde vom Bundesgericht in einem neuen Urteil bestätigt (Urteil des Bundesgerichts 5A_510/2016 vom 31. August 2017 E. 6.2). Dieser Entscheid war im Zeitpunkt der Stellung des Erläuterungsgesuches noch nicht ergangen. Allerdings war in diesem Zeitpunkt ein Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern publiziert, in welchem festgehalten wurde, dass Vergleichsvereinbarungen nicht gerichtlich erläutert werden können (Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern ZK 15 12 vom 12. Juni 2015 E. 2.8, abrufbar unter www.justice.be.ch > Rechtsprechung).