Im Gegenteil erwähnte der Beschwerdegegner in seinem Erläuterungsgesuch den Entscheid BL 100 08 55 vom 20. Mai 2008, in welchem das Kantonsgericht Basel-Landschaft explizit festhielt, gerichtliche Vergleiche seien nicht erläuterungsfähig (pag. 111). Andere Gerichtsentscheide führte der Beschwerdegegner nicht an. 23.4 Allgemein ist festzuhalten, dass der anwaltlich vertretene Beschwerdegegner nicht in guten Treuen davon ausgehen durfte, ein Vergleich sei erläuterungsfähig. Gemäss Art. 334 Abs. 1 ZPO kann die gerichtliche Erläuterung eines Entscheids verlangt werden, wenn das Dispositiv unklar ist.