3. Anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung vom 9. März 2017 unterbreitete die Vorinstanz den Parteien erstmals einen Vergleichsvorschlag (pag. 86 ff.). Diese Vereinbarung wurde am 17. und 21. März 2017 von den Parteien unterzeichnet und hat folgenden Wortlaut: 1. Die A.________ AG bezahlt C.________ bis 31.03.2017 aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis CHF 7‘000.00 brutto. Dieser Betrag reduziert sich, soweit die A.________ AG nachweist, dass sie die Sozialabzüge an die entsprechenden Stellen überwiesen hat. Für die Zahlung gemäss Absatz 1 ist eine Lohnabrechnung zu erstellen und C.________ zuzustellen.