1. Infolge Unterziehung des Berufungsbeklagten wird Ziff. 2 des Dispositivs des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 28. März 2017 wie folgt abgeändert: B.________ wird verurteilt, A.________ betreffend die Kieferkorrektur einen ausserordentlichen Unterhaltsbeitrag im Umfang der hälftigen Kosten, maximal aber CHF 12‘906.30, zu bezahlen. Gegen Vorlage von anfallenden Akonto- und/oder Schlussabrechnungen hat B.________ jeweils die Hälfte des Rechnungsbetrages zu übernehmen bis maximal zur Summe von CHF 12‘906.30. Soweit weitergehend wird die Berufung abgewiesen, soweit auf sie einzutreten ist.