31. Mit Entscheid vom 5. Februar 2018 wurde der Berufungsbeklagte verurteilt, dem Berufungskläger einen Prozesskostenvorschuss von CHF 3‘500.00 zu bezahlen. Dieser entspricht der Hälfte des vom Berufungskläger einverlangten Gerichtskostenvorschusses. Wie bereits ausgeführt, ist der Prozesskostenvorschuss bei Abschluss des Hauptverfahrens grundsätzlich zurückzubezahlen (siehe oben E. 27). Die Gerichtskosten werden mit vorliegendem Endentscheid festgelegt auf CHF 7‘000.00 und dem Berufungskläger zur Bezahlung auferlegt.