Die Vorinstanz ging von einer Ausbildungsdauer von 7 Jahren aus, was vor Obergericht nicht bestritten wurde. Dies ergibt einen Streitwert von CHF 75‘600.00 (CHF 900.00 x 12 x 7). Weiter beantragt der Berufungskläger, der Berufungsbeklagte habe ihm ¾ der Kosten für die Kieferkorrektur zu bezahlen, was CHF 19‘360.00 entspreche. Der Berufungsbeklagte beantragt diesbezüglich ebenfalls die Bestätigung des erstinstanzlichen Entscheids. Somit sind CHF 6‘453.70 strittig.