Der Berufungskläger beantragt in seiner Berufung, der Berufungsbeklagte habe ihm einen ordentlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘500.00 oder einen angemessenen Betrag pro Monat zu bezahlen. Der Berufungsbeklagte verlangt die Bestätigung des erstinstanzlichen Entscheids in diesem Punkt. Strittig sind somit CHF 900.00 pro Monat. Vor erster Instanz wurde die Erhöhung des Unterhaltsbeitrags ab Dezember 2014 bis zum Abschluss der ersten ordentlichen Ausbildung verlangt (erster Parteivortrag, pag. 277 ff.). Die Vorinstanz ging von einer Ausbildungsdauer von 7 Jahren aus, was vor Obergericht nicht bestritten wurde.