Daraus schliesst der Berufungskläger, dass der Berufungsbeklagte ¾ der Kosten, ausmachend CHF 19‘360.00, zu übernehmen habe. 20.4 Der Berufungsbeklagte bestreitet den materiellrechtlichen Anspruch auf die hälftige Beteiligung an den Kosten der Kieferoperationen nicht (S. 6 der Berufungsantwort, pag. 603). Hingegen seien die Behauptungen des Berufungsklägers zu den Ver- mögens- und Einkommensverhältnissen seiner Mutter und des Berufungsbeklagten unzutreffend (S. 14 der Berufungsantwort, pag. 619).